Neue Corona Regelungen für den Sport

02.02.2022
Hallo alle zusammen,
 
seit heute gibt es  - mal wieder - neue Regelungen u. a.für den Sport. Die Zusammenfassung des Landes Niedersachsen übersende ich euch mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
 
2Gplus für Mannschaftssport und 3G für Individualsport auf Außensportanlagen (§ 8 b Abs. 4 S. 5 sowie § 8 b Abs. 5 S. 5)
 
Nachdem das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 25. Januar 2022 die 2Gplus-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte, erfolgt nunmehr eine Anpassung. Bei der Sportausübung unter freiem Himmel in den Warnstufen 2 und 3 genügt zukünftig für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports nutzen will, die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises oder eines Nachweises über eine negative Testung, also die 3G-Regelung.
 
Der Begriff ‚Individualsport‘ ist dabei so zu verstehen, dass im Grundsatz die Ausübung des kontaktlosen Sports unter Einhaltung eines ständigen Abstandes von mindestens 1,5 Metern gegeben sein muss, denn nur so ist ein erhöhtes Infektionsrisiko weitestgehend miniminiert. Es gibt Sportarten oder Disziplinen, wie in der Leichtathletik, im Golfsport, im Tennis oder im Reitsport, bei denen genau dieser Abstand zwischen den Sportausübenden gut gewahrt werden kann. Hier reicht für die Sportlerinnen und Sportler daher zukünftig ein 3G-Nachweis. Wenn der Abstand nicht ständig gewahrt werden kann, beispielsweise im Tennis-Doppel oder bei größeren Lauf-/Golfgruppen, so gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung.
 
Demgegenüber ist auch in ‚klassischen Mannschaftssportarten‘ wie Fußball, Basketball oder Handball ein kontaktloses, individuelles Training unter freiem Himmel unter 3G-Bedingungen möglich. Sofern der Mindestabstand hier ebenfalls permanent mindestens 1,5 Meter beträgt, beispielsweise bei Übungen zu zweit oder in Kleingruppen, kann auch in solchen Situationen die 3G-Regelung Anwendung finden. Ein Spielbetrieb in diesen Mannschaftssportarten funktioniert jedoch letztlich nicht mit sicherem durchgehendem Abstand, so dass es aufgrund der deutlich größeren Infektionsgefahr hier bei der 2Gplus-Regelung bleibt.
 
Bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen bleibt es ebenfalls aufgrund des signifikant höheren Infektionsrisikos bei der Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen nebst negativer Testung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind davon ausgenommen.
 

Bild zur Meldung: Neue Corona Regelungen für den Sport